Wasserkraft

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30. Oktober 2025

«FMV ist ein Vertrauenspartner, der die Gemeinden in den verschiedenen Etappen die Heimfälle von Wasserkraftanlagen unterstützt»

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10 Minuten

Gespräch geführt von Pascal Fauchère

INTERVIEW – Die Heimfälle von Wasserkraftanlagen stellen für die Walliser Gemeinde eine wichtige energiepolitische Herausforderung dar. Mit seinem anerkannten Fachwissen und seiner legitimen Stimme trägt David Melly, Präsident der Verband der konzedierenden Gemeinden des Wallis, zu einem besseren Verständnis der Dynamik bei, die in diesen strategischen Fragen am Werk ist.

Die Heimfälle von Wasserkraftanlagen bilden für die Walliser Energiepolitik eine strategische Herausforderung. Und sie sind aktueller denn je. Im Verlauf der nächsten 35 Jahre werden im Wallis schrittweise 17 Konzessionen auslaufen. Kanton und Gemeinden können wieder über das Wasser verfügen und die Anlagen gemäss den im Gesetz verankerten Modalitäten erwerben.
Sichtweise von David Melly, Präsident des Verbands der konzedierenden Gemeinden (ACC), der 82 Walliser Gemeinden vereinigt, welche Eigentümer der Wasser sind, die zur Erzeugung von Energie vertraglich an Wasserkraftgesellschaften verpachtet wurden.

Was bedeutet ein Heimfall von Wasserkraftanlagen heute für eine Konzessionsgemeinde?

Dossiers dieser Art haben für eine Konzessionsgemeinde in Bezug auf die Vorausplanung und die Organisation eine grosse Bedeutung. Zehn Jahre vor dem offiziellen Ablauf der Konzession können die Gemeinden von der Betriebsgesellschaft eine Bestandsaufnahme der Wasserkraftanlagen verlangen. Wenn der Konzessionär mindestens fünfzehn Jahre vor dem Ablauf der Konzession ein Verlängerungsgesuch stellt, muss die Gemeinde mindestens zehn Jahre vor dem Ablauf ihre Absicht bekanntgeben, das Heimfallrecht ausüben zu wollen.
Das ist besonders wichtig, wenn Ausbau- oder Renovationsprojekte bestehen. Wenn innerhalb dieser Frist kein Gesuch gestellt wird, kann man rund fünf Jahre vor Ablauf der Konzession mit einer Heimfallrechtserklärung rechnen. Aufgrund dieser langen Zeit und der Tatsache, dass die Konzessionen der Anlagen oft mehrere Gemeinden betreffen, müssen wir ein System schaffen, das über die politischen Legislaturperioden hinausgeht. Mit der Bildung eines Gemeindeverbands oder einer einfachen Gesellschaft kann man die Kontrolle über die erworbenen Kenntnisse und die Nachverfolgung behalten und so gemeinsam und dauerhaft effizient arbeiten. Das haben zum Beispiel die Gemeinden getan, welche in die Dossiers Dixence, Gougra oder Mattmark involviert sind. Im gleichen Sinn und Geist ermöglicht der Einsatz von «FMV – Forces Motrices Valaisannes» im Prozess der Heimfälle den Konzessionsgemeinden, von der Expertise dieses Kompetenzzentrums zu profitieren und gleichzeitig ihre unabhängige Sichtweise zu behalten.

Wie nimmt der ACC die Rolle von FMV bei Heimfällen von Wasserkraftanlagen wahr?
Vorerst darf erwähnt werden, dass die Beziehungen zwischen dem ACC und FMV sehr gut sind – ein klarer Vorteil. Zudem arbeitet dieses vom Kanton beauftragte Kompetenzzentrum in gutem Einvernehmen mit allen Partnern zusammen und steht sowohl im Dienst der Gemeinden als auch des Wallis im Allgemeinen. FMV ist so ein künftiger Partner der Anlagen, dem die Konzessionsgemeinden ihr Vertrauen schenken.
Wie schätzen Sie die Arbeit der Konzessionsgemeinden ein, die von einem Heimfall betroffen sind?

Der Einsatz ist sehr unterschiedlich. Allgemein ist festzustellen, dass sich Gemeinden mit einem höheren Anteil stärker für den Heimfall einsetzen. Das ist natürlich keine Überraschung. Aber diese Gemeinden können weniger betroffene Gemeinden bei der Analyse des Dossiers ebenfalls mit «an Bord nehmen», wenn sie die Informationen und die Weiterverfolgung mit ihnen teilen.

Ist der Wille, die Walliser Strategie zu übernehmen, in den Gemeindeexekutiven spürbar?

Ja. Die von einem Heimfall betroffenen Gemeindebehörden kennen die Problematik, das Gesetz und die Walliser Wasserkraftstrategie. Sie arbeiten mit dieser langfristigen Vision, die 60 % der Wasserkraft in Walliser Hand behalten will. Dabei sollen 30 % über FMV dem Kanton, mindestens 30 % den Konzessionsgemeinden und höchstens 40 % den ausserkantonalen Partnern zustehen. Je mehr Heimfälle ausgeübt werden, desto klarer wird die Öffentlichkeit anhand konkreter Beispiele den kumulierten Wert dieses Wasserkrafterbes erkennen – insbesondere Dank der Ressourcenrente. Darin liegt die grosse Qualität dieser Strategie zugunsten künftiger Generationen.

David Melly, Präsident der Verband der konzedierenden Gemeinden des Wallis
«Die Walliser Strategie bietet den Gemeinden eine grosse Flexibilität
Welche Möglichkeiten bieten diese Heimfälle den Konzessionsgemeinden?
Sie müssen unbedingt ihren Wasserbedarf ermitteln. Die zahlreichen Nutzungsmöglichkeiten dieser lebenswichtigen Ressource sind bekannt und alle Optionen, einschliesslich der Stromproduktion, müssen analysiert werden. Die damals abgeschlossenen Konzessionen enthielten bereits Bestimmungen über Trinkwasser oder Bewässerung. Sie müssen künftig auch die Herausforderungen des Tourismus oder des Schutzes vor Naturgefahren beinhalten. Diesbezüglich ist FMV ein Vertrauenspartner, der die Gemeinden in den verschiedenen Etappen dieses strategischen Prozesses unterstützt.
Wie sind Ihre Beziehungen zu den Gemeinden ohne Konzession und zum Staat Wallis in diesen Dossiers der Wasserechte?

Wir pflegen zu beiden Partnern gute Beziehungen. Die Gemeinden ohne Konzession nehmen heute mit uns Kontakt auf, um über künftige Beteiligungen an der Wasserkraftnutzung zu diskutieren. Der ACC-Verband und der Kanton, über seine Dienststelle für Energie und Wasserkraft, vertreten dieselbe Vision eines erfolgreichen Heimfalls der Konzessionen zugunsten des Walliser Gemeinwesens. Der ACC unterstützte im Übrigen 2017 das kantonale Energiegesetz. Wir möchten unseren Austausch mit allen Gemeinwesen intensivieren und daran erinnern, dass der Kanton und die Konzessionsgemeinden dieselben Interessen vertreten.

MEMO
Zehn Jahre vor dem offiziellen Ablauf der Konzession können die Gemeinden von der Betriebsgesellschaft eine Bestandsaufnahme der Wasserkraftanlagen verlangen.

Der ACC-Verband und der Kanton, über seine Dienststelle für Energie und Wasserkraft, vertreten dieselbe Vision eines erfolgreichen Heimfalls von Wasserkraftanlagen zugunsten des Walliser Gemeinwesens.

Die ACC und FMV unterstützen die Gemeinden in den verschiedenen Phasen des Prozesses der Heimfalls von Wasserkraftanlagen.

© Fotos :
-Chris Blaser Photography
-Gemeinde Anniviers

Es ist also eine Strategie, die durchaus vor Ort angewendet werden kann …

Tatsächlich. Die Walliser Strategie bietet den Gemeinden eine grosse Flexibilität. Je nach ihrer finanziellen Situation können sie einen Teil des Eigentums der Anlagen behalten und diese Energie in ihrer Eigenschaft als neue Produzentin vermarkten lassen. Gleichzeitig können sie einen Teil an externe Partner verkaufen. Es handelt sich um ein pragmatisches System, da ein gewisser Spielraum besteht. Ich spüre zudem einen echten Willen der Konzessionsgemeinden, mindestens 30% der Eigentumsanteile an den Anlagen zu behalten – im Einklang mit der Walliser Strategie. Der ACC ermutigt ihre Mitglieder nachdrücklich, diesen Weg einzuschlagen.

Die Gemeindebehörden spielen bei der Umsetzung der Walliser Wasserkraftstrategie eine entscheidende Rolle. Wie verhalten sie sich angesichts dieser Verantwortung?

Ich bin optimistisch, dass sie ihre Verantwortung positiv wahrnehmen. Und ich bin überzeugt, dass ein Mitglied einer Gemeindeexekutive, das sich in dieses komplexe Dossier einarbeiten möchte, die notwendigen Ressourcen findet, um sich die entsprechenden Kompetenzen anzueignen und diese Herausforderung zu meistern. In diesem Sinn unterstützt der ACC die Gemeinderäte in Bezug auf die Informationen und die Organisation.
Die Einschätzungen der historischen Partner werden oft von den nationalen Medien verbreitet. Sie sind der Ansicht, dass der Prozess des Heimfalls der Konzessionen allgemein Modernisierungsprojekte für die Wasserkraft und insbesondere die Realisierung der sechzehn Ausbauprojekte erschwert, weil es bei der Bestimmung des Restwerts der Anlagen beim Ablauf der Konzession an Klarheit fehlt. Das hindert ihrer Meinung nach die Betriebsgesellschaften an weiteren Investitionen …
Dieses Argument ist nicht korrekt. Das Gesetz sieht vor, dass die aktuellen Eigentümer im Fall von Modernisierungen oder Investitionen beim Ablauf der Konzession entschädigt werden. Die nationalen und kantonalen Gesetzesgrundlagen sind im Übrigen bekannt. Mehrere Organisationen wie die Regierungskonferenz der Gebirgskantone haben für die beteiligten Parteien Leitfäden verfasst. Im Wallis existieren Beispiele wie Gougra, Cleuson-Dixence oder Mauvoisin für die Sanierung oder den Ausbau. Heute verfügen die Konzessionsgemeinden über alle Karten, um die Projekte voranzutreiben. Aber unter einer Bedingung: Die historischen Partner haben als aktuelle Betreiber der Anlage Verpflichtungen. Sie müssen die Informationen, die für die Berechnungen in Zusammenhang mit der gerechten Entschädigung beim Ablauf der Konzession oder für die Anerkennung des Mehrwerts bei Ausbauprojekten der Wasserkraft notwendig sind, offenlegen. Es handelt sich dabei um eine grundlegende Frage der Transparenz in einer Logik des Vertrauens. Für eine gemeinsame Vision der Wasserkraft im Wallis.